Eingeschränkter Zutritt zu unseren Geschäftsräumen

Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund der aktuellen Corona-Situation unsere Geschäftsräume nur nach vorheriger Anmeldung zu betreten sind.

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zu unseren Geschäftsraumen ab sofort – und zunächst bis zum 03.01.2022 – nur mit einer vorherigen schriftlichen Anmeldung – erfolgen kann. Die Anmeldung soll mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Besuchstermin erfolgen – und zwar bitte per E-Mail an info@szm-gmbh.de unter Angabe folgender Daten:

  • Name des Besuchers/der Besucher
  • Name des Unternehmens oder der Institution/Behörde (Privatbesuche sind generell untersagt)
  • Grund des Besuches
  • Geplanter Zeitraum des Besuches
  • Nachweis einer erfolgten Impfung bzw. Genesungsbescheinigung

Ein tagesaktueller Covid19-Test ist in jedem Falle vor dem Besuchsantritt im SZM-Sekretariat des jeweiligen SZM-Standortes vorzuweisen (das gilt auch für Geimpfte und Genesene).

Diese Anordnung gilt generell nicht für Dienstleister des Unternehmens, wie z.B.:

  • Angehörige der Deutschen Post,
  • Spediteure und Lieferdienste,
  • alle Dienstleister, mit denen SZM ein Vertragsverhältnis eingegangen ist (z.B. Reinigungspersonal).

Wir bitten diese Anordnung strikt zu befolgen. Bei Verstößen wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht, Verstöße werden umgehend zur Anzeige gebracht.

Die Geschäftsführung


Ihr SZM-Ansprechpartner für Neuigkeiten:
Thomas Schulz, Leiter Marketing | Kommunikation
Tel.: +49 35771 58-381 | E-Mail: thomas.schulz(at)szm-gmbh.de

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